Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

Diskussionen über Plattformen, News, Blogs, Portale etc.

Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

Beitragvon Aconcagua » Di Sep 01, 2020 6:29 pm

Mal eine steuertechnische Frage... sofern RLF nicht abschmiert (und sogar bis ende Jahr bei 0.60 bleibt oder sogar noch steigt, ich aber vor dem 31.12. verkaufe), müssen wir dann den Gewinn als Einkommen (plus AHV, IV, EO) versteuern?
Vom Kreisblatt:

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/d ... 2012-d.pdf

Die Steuerbehörden gehen in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind.

- Die Anlagen dürfen nicht fremdfinanziert sein oder die steuerbaren Vermögenserträge dürfen nicht grösser als die Schuldzinsen sein

- Die Summe aller Käufe und Verkäufe pro Kalenderjahr darf nicht mehr als das 5fache des Werschriften- und Guthabenbestandes zu Beginn des Steuerjahres betragen

- Die realisierten Kapitalgewinne betragen weniger als 50% des steuerbaren Einkommens

- Die Anlagen sind grundsätzilich allen Anlegern zugänglich

- Die Haltedauer beträgt mindestens ein Jahr

- Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesonder Optionen) beschränken sich auf die Absicherung des eigenen Wertschriftendepots

Haltedauer 1 Jahr, negativ
Gewinn X Faches vom Jahressalär
Summe aller Käufe / Verkäufe ein X faches vom Jahresanfangbestand

Hat da jemand Erfahrung? Von den Santhera, Myriad, Newron, Day, Ublox, Zur Rose, Temenos, HBMN, Bitcoin, Cosmo Jüngern? Klar kommt auf den Kanton plus Gemeinde an...
1 Personen gefällt dieser Post.
Aconcagua
Trader
 
Beiträge: 138
Registriert: Mo Apr 20, 2015 8:25 am

Zurück zu Trading & Knowledge

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste
cron